In Kürze
Die Erwerbsunfähigkeitsrente war eine gesetzliche Rentenleistung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten konnten. Seit dem 1. Januar 2001 wurde sie durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Definition
Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung lag vor, wenn jemand durch Krankheit oder Behinderung so stark eingeschränkt war, dass er entweder gar keine Arbeit mehr regelmäßig ausüben konnte oder keine mehr als geringfügige Beschäftigung mehr möglich war.
Auch wenn der Arbeitsmarkt für die betroffene Person praktisch verschlossen war, konnte ein Rentenanspruch bestehen — selbst wenn theoretisch noch eine geringe Arbeitsfähigkeit vorhanden war.
Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden zum 1. Januar 2001 die bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch zwei neue Rentenarten abgelöst:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Wer bereits am 31. Dezember 2000 eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezog, behält diesen Anspruch nach § 302b Abs. 1 SGB VI bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze — solange die ursprünglichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.