In Kürze
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es dient der finanziellen Absicherung bei eingeschränkter oder unterbrochener Erwerbstätigkeit.
Definition
Elterngeld ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur finanziellen Unterstützung. Es gleicht wegfallendes Erwerbseinkommen nach der Geburt eines Kindes aus.
Elterngeld wird gewährt, wenn Eltern ihr Kind selbst betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie die gemeinsame Haushaltsführung mit dem Kind.
Der Anspruch besteht unabhängig vom vorherigen Erwerbsstatus und umfasst auch Eltern ohne vorheriges Einkommen.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere § 1 BEEG.
Elterngeld wird als monatliche Leistung für festgelegte Lebensmonate des Kindes gezahlt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erwerbsunterbrechung besteht nicht.
Abzugrenzen ist Elterngeld von:
- der Elternzeit als arbeitsrechtlicher Freistellung ohne Entgeltleistung
In der Praxis beeinflusst Elterngeld die zeitliche Gestaltung von Erwerbstätigkeit nach der Geburt erheblich.