Einkommensnachweise

In Kürze

Einkommensnachweise sind Dokumente, die tatsächlich erzielte Einkünfte belegen. Sie dienen der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gegenüber Dritten.

Definition

Einkommensnachweise sind ein rechtlicher Begriff des Wirtschafts- und Sozialrechts. Sie bezeichnen formelle Unterlagen, die bestehende Einkünfte einer Person objektiv belegen.

Diese Nachweise liegen vor, wenn Dokumente den tatsächlichen Zufluss von Einkommen nachvollziehbar ausweisen. Voraussetzung ist eine Ausstellung durch einen Arbeitgeber, eine Behörde, ein Kreditinstitut oder eine vergleichbare neutrale Stelle.

Die Nachweise müssen Art, Höhe und zeitliche Regelmäßigkeit der Einkünfte erkennen lassen. Eine einheitliche gesetzliche Definition der Einkommensnachweise besteht nicht.

Einkommensnachweise werden je nach Zweck nach spezialgesetzlichen oder verfahrensrechtlichen Vorgaben verlangt. Sie begründen keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Leistungsbewilligung.

Abzugrenzen sind Einkommensnachweise von:

  • Selbstauskünften ohne amtlichen oder geschäftlichen Ursprung

In der Praxis dienen Einkommensnachweise der Bonitätsprüfung sowie der Feststellung von Ansprüchen und Beitragspflichten.