Einkommen

In Kürze

Einkommen bezeichnet geldwerte Zuflüsse innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Es bildet in vielen Rechtsgebieten eine zentrale Berechnungsgrundlage.

Definition

Einkommen ist ein rechtsgebietsübergreifender rechtlicher Begriff. Er umfasst alle geldwerten Zuflüsse, die einer natürlichen oder juristischen Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums zufließen.

Einkommen liegt vor, wenn Einnahmen wirtschaftlich verfügbar sind und der leistungsrechtlichen oder steuerlichen Zuordnung unterfallen.

Voraussetzung ist ein tatsächlicher Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen aus Erwerbstätigkeit, Vermögen, Transferleistungen oder vergleichbaren Quellen.

Die konkrete Bestimmung richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Rechtsgebiet und dessen normativer Definition.

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • sozialrechtlichen Spezialnormen

Einkommen begründet keinen einheitlichen Rechtsbegriff mit allgemeiner Geltung über alle Rechtsbereiche hinweg.

Es ist von Vermögen abzugrenzen, das bereits vor dem maßgeblichen Zeitraum vorhanden war.

In der Praxis steuert Einkommen die Anspruchsprüfung, Leistungsbemessung und steuerliche Belastung in zahlreichen Verfahren.