In Kürze
Einkaufspreis bezeichnet den für den Erwerb einer Ware oder Leistung zu zahlenden Betrag. Er bildet den Ausgangswert der betrieblichen Kostenbetrachtung.
Definition
Einkaufspreis ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Preis für eine einzelne Ware oder definierte Mengeneinheit.
Ein Einkaufspreis liegt vor, wenn der reine Warenwert ohne vollständige Berücksichtigung sämtlicher Beschaffungsnebenkosten festgelegt ist. Voraussetzung ist ein entgeltlicher Erwerbsvorgang.
Preisnachlässe wie Rabatte oder Skonti können bereits berücksichtigt sein. Der Einkaufspreis kann je nach Abzugsberechtigung ohne enthaltene Umsatzsteuer angesetzt werden.
Zusätzliche Kosten wie Transport, Versicherung oder Zölle sind dem Einkaufspreis regelmäßig nicht vollständig zugeordnet.
Eine eigenständige gesetzliche Definition des Einkaufspreises besteht nicht. Er ist vom Einstandspreis abzugrenzen, der sämtliche zurechenbaren Beschaffungskosten einschließt.
In der Praxis dient der Einkaufspreis der Vergleichbarkeit von Lieferantenangeboten und der vorbereitenden Kostenanalyse.