In Kürze
Wer von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Korea entsandt wird, muss klären, wie die Sozialversicherung während dieser Zeit geregelt ist. Zwischen Deutschland und Korea bestehen besondere Regelungen, die festlegen, in welchem Land Beiträge gezahlt werden.
Definition
Eine Entsendebeschäftigung nach Korea liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber befristet nach Korea geschickt wird, um dort eine Arbeit zu verrichten – das Beschäftigungsverhältnis mit dem deutschen Arbeitgeber bleibt dabei bestehen.
Bei einer solchen Entsendung stellt sich die Frage, ob weiterhin deutsche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden oder ob koreanische Versicherungspflicht entsteht. Ob und unter welchen Bedingungen die deutsche Sozialversicherung bestehen bleibt, hängt von den geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen ab.
Liegt keine klassische Entsendung vor, kann unter Umständen eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragt werden. Diese ermöglicht es, auch ohne Entsendung im Sinne der Vorschriften weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert zu bleiben.