Entsendebeschäftigung - Kanada

In Kürze

Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Kanada (außerhalb Quebecs) geschickt wird, gilt unter bestimmten Bedingungen als „entsandt". Das hat Auswirkungen darauf, in welchem Land Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Definition

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada legt keine feste Höchstdauer für eine Entsendung fest. Deshalb gelten für die Frage, ob eine Entsendung vorliegt, die deutschen Rechtsvorschriften und deren Auslegung.

Als Entsendung anerkannt wird eine Auslandsbeschäftigung nur dann, wenn sie von vornherein zeitlich begrenzt ist. Das kann sich ergeben aus:

  • der Art der Aufgabe – zum Beispiel die Errichtung eines Bauwerks, die naturgemäß irgendwann abgeschlossen ist
  • einer vertraglichen Vereinbarung, die die Dauer des Auslandsaufenthalts im Voraus festlegt

Nicht als Entsendung gelten hingegen Beschäftigungen, die zeitlich unbegrenzt sind oder sich automatisch verlängern – etwa wenn der Vertrag jedes Jahr weiterläuft, solange ihn niemand kündigt. Solche sogenannten Kettenentsendungen erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Liegt keine Entsendung im rechtlichen Sinne vor, gibt es unter Umständen andere Möglichkeiten, die deutsche Sozialversicherung aufrechtzuerhalten – zum Beispiel über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung.