Entsendebeschäftigung - Kosovo

In Kürze

Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in den Kosovo entsandt wird, kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegen. Wichtig: Die Entsendung muss zeitlich begrenzt sein.

Definition

Eine Entsendebeschäftigung in den Kosovo liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in den Kosovo geschickt wird, um dort eine Aufgabe zu erfüllen. Das zwischen Deutschland und dem Kosovo bestehende Abkommen regelt, unter welchen Voraussetzungen in diesem Fall die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weitergelten.

Das Abkommen selbst legt keine feste Höchstdauer für die Entsendung fest. Da eine zeitliche Begrenzung fehlt, gelten die deutschen Rechtsvorschriften und ihre Auslegung. Danach ist eine Entsendung nur dann anerkannt, wenn sich aus der Art der Tätigkeit oder dem Arbeitsvertrag eine klare zeitliche Begrenzung ergibt.

Keine anerkannte Entsendung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Ausland zeitlich unbegrenzt ist oder sich automatisch verlängert — zum Beispiel, wenn ein Vertrag jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird (sogenannte Kettenentsendung). In diesen Fällen greift der Entsendeschutz nicht.

Als Nachweis über die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften dient der Vordruck JU 1. Dieser Vordruck gilt grundsätzlich auch für die Arbeitslosenversicherung, obwohl er sich formal nicht auf diesen Bereich bezieht.

Ein besonderer Hinweis gilt für die Krankenversicherung: Obwohl das Abkommen Leistungsansprüche bei Krankheit vorsieht, können diese im Kosovo derzeit nicht umgesetzt werden, weil die notwendige Infrastruktur im Bereich der Krankenversicherung fehlt. Arbeitnehmer sollten daher vor dem Einsatz im Kosovo folgende Schritte unternehmen:

  • Kontakt zur deutschen Krankenkasse aufnehmen, um die Möglichkeiten nach § 17 SGB V zu klären
  • Private Krankenversicherung über den Arbeitgeber im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages abschließen, um ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen