In Kürze
Das Entgeltkonto ist ein Pflichtdokument, das jeder Arbeitgeber für jeden seiner Arbeitnehmer führen muss. Es ist Bestandteil der sogenannten Entgeltunterlagen.
Definition
Für jeden Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Entgeltkonto zu führen. Dieses Konto gehört zu den Entgeltunterlagen, in denen alle lohnrelevanten Daten eines Beschäftigten festgehalten werden.
Was genau im Entgeltkonto enthalten sein muss, ist gesetzlich geregelt:
- § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) – regelt den Inhalt der Entgeltunterlagen und damit auch den des Entgeltkontos
- § 28f Abs. 1 SGB IV – verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich zur Führung von Entgeltunterlagen
Eine Ausnahme gilt für Arbeitgeber in Privathaushalten: Sie sind von der Pflicht zur Führung von Entgeltunterlagen befreit und werden auch nicht durch den Betriebsprüfdienst kontrolliert.