In Kürze
Die Entgeltfortzahlungsversicherung schützt Arbeitgeber vor hohen Kosten, wenn sie Lohn im Krankheitsfall oder während des Mutterschutzes weiterzahlen müssen. Sie besteht aus zwei Teilen: U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschutz).
Definition
Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Umlageverfahren. Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge an die zuständige Krankenkasse und erhalten im Gegenzug einen Teil ihrer Lohnfortzahlungskosten erstattet.
U1 – Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit: Nur Arbeitgeber mit höchstens 30 Arbeitnehmern nehmen teil. Teilzeitbeschäftigte werden dabei anteilig gezählt. Die Erstattung beträgt je nach gewähltem Satz zwischen 60 und 80 % des fortgezahlten Entgelts sowie der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
U2 – Erstattung bei Mutterschutz: Alle Arbeitgeber nehmen teil, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Erstattung beträgt gesetzlich vorgeschrieben 100 %. Erstattet werden der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Entgelt bei Beschäftigungsverboten sowie die zugehörigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Die Umlage wird aus dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt berechnet. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben außen vor – sie werden weder zur Beitragsberechnung herangezogen noch erstattet. Für Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich (monatlich 556 bis 2.000 Euro) gilt eine besondere Berechnungsregel mit einem reduzierten Entgeltfaktor.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer erfasst – Arbeiter, Angestellte und Auszubildende gleichermaßen. Auch Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst fallen unter die U2. Die Beiträge zur U2 müssen für alle Beschäftigten gezahlt werden, also auch für Männer, obwohl nur Frauen einen Erstattungsfall auslösen können.
Zuständig ist immer die Krankenkasse, bei der der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) ist die Minijob-Zentrale zuständig. Die Erstattung muss elektronisch beantragt werden und setzt voraus, dass das Entgelt bereits ausgezahlt wurde.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:
- Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) – regelt das gesamte Umlageverfahren
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – bestimmt, welches Entgelt im Krankheitsfall fortzuzahlen ist
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – regelt Beschäftigungsverbote und Schutzfristen
- § 54a SGB III – Einstiegsqualifizierungen, die vom AAG ausgenommen sind
- § 79 SGB III – außerbetriebliche Berufsausbildungen, die vom AAG ausgenommen sind