In Kürze
Employee Experience beschreibt die Gesamtheit arbeitsbezogener Erfahrungen von Beschäftigten im Unternehmen. Der Begriff erfasst alle wahrgenommenen Interaktionen über den gesamten Beschäftigungszyklus.
Definition
Employee Experience ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit aller wahrgenommenen Interaktionen einer Arbeitskraft innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.
Employee Experience umfasst strukturelle, organisatorische und soziale Rahmenbedingungen während Eintritt, Tätigkeit und Beendigung der Beschäftigung.
Der Tatbestand liegt vor, wenn Arbeitsumfeld, Führung, Prozesse und eingesetzte Systeme das Arbeitserleben prägen. Erfasst werden objektiv wahrnehmbare Erfahrungen unabhängig von individueller Motivation oder persönlicher Leistungsbereitschaft.
Employee Experience bezieht sich auf tatsächliche Gestaltungselemente der Arbeitsorganisation und betrieblichen Zusammenarbeit.
Eine gesetzliche Definition oder eigenständige Rechtsgrundlage für Employee Experience besteht nicht. Der Begriff begründet keinen selbstständigen Anspruch auf bestimmte Arbeitsbedingungen oder subjektive Zufriedenheit.
Abzugrenzen ist die Employee Experience von:
- bloßer Mitarbeiterzufriedenheit
Employee Experience beschreibt strukturelle Erfahrungen und nicht Bewertungen.
In der Praxis dient der Begriff der systematischen Analyse arbeitsbezogener Erfahrungsräume im Personalmanagement.