In Kürze
Employee Self Service beschreibt die digitale Selbstverwaltung personalbezogener Daten durch Beschäftigte. Der Zugriff erfolgt über unternehmensbereitgestellte IT-Systeme.
Definition
Employee Self Service ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein organisationsbezogenes Instrument zur eigenständigen Verwaltung personalrelevanter Daten und Prozesse durch Beschäftigte.
Employee Self Service erfasst digitale Zugriffs- und Bearbeitungsmöglichkeiten innerhalb vom Arbeitgeber bereitgestellter Systeme. Der Tatbestand liegt vor, wenn personenbezogene Daten, Anträge oder Zeitinformationen selbstständig eingesehen oder bearbeitet werden.
Die Nutzung setzt festgelegte Rollen, Zugriffsrechte und technische Freigaben im Unternehmen voraus. Employee Self Service betrifft insbesondere Stammdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten und abrechnungsnahe Informationen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Employee Self Service begründet keinen Anspruch auf bestimmte Softwarelösungen oder Prozessgestaltungen.
Abzugrenzen ist der Begriff vom Manager Self Service, der Zugriffsrechte für Führungskräfte beschreibt.
In der Praxis dient Employee Self Service der strukturierten Abwicklung standardisierter Personalprozesse.