In Kürze
Ergonomie ist die Wissenschaft von der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Ziel ist es, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass sie zu den körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten des Menschen passen — und nicht umgekehrt.
Definition
Das Wort Ergonomie stammt aus dem Griechischen: Ergon bedeutet Arbeit oder Leistung, Nomos bedeutet Gesetz oder Regel. Der Begriff wurde erstmals 1950 auf einer Tagung von Arbeitswissenschaftlern in Großbritannien verwendet.
Ergonomie ist ein Teilbereich der Arbeitswissenschaft. Sie bezeichnet die systematische Gestaltung von Arbeitssystemen unter Berücksichtigung menschlicher Eigenschaften — körperlich, geistig und psychisch. Dabei werden technische, organisatorische und soziale Arbeitsbedingungen gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt.
Maßgeblich ist eine ausgewogene Beziehung zwischen Belastung, Beanspruchung und Leistungsfähigkeit. Konkret geht es darum:
- Körpergerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und flexible Arbeitshaltungen zu ermöglichen
- Belastungen abzubauen auf ein gesundheitlich verträgliches Maß
- Arbeitsumgebung günstig zu gestalten, z. B. hinsichtlich Licht, Lärm und Klima
- Arbeitsmittel benutzerfreundlich und bedienungsfreundlich zu gestalten
Ergonomische Erkenntnisse gelten als arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und bilden häufig die Grundlage für betriebliche Maßnahmen zur Verhältnisprävention — also zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen selbst, nicht nur des Verhaltens einzelner Beschäftigter. Besonders bei Bildschirmarbeitsplätzen spielt Ergonomie eine wichtige Rolle.
Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in § 90 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Eine unmittelbare Verpflichtung zu bestimmten ergonomischen Lösungen begründet Ergonomie allein jedoch nicht.
Abzugrenzen ist Ergonomie vom reinen Arbeitsschutz, der ausschließlich auf Gefahrenabwehr ausgerichtet ist.
Die ergonomische Regel
Je geringer die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten einer Person sind, desto stärker wirkt sich eine bestimmte Belastung auf sie aus. Eine Beanspruchung gilt als nicht mehr vertretbar, wenn auf Dauer mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung gerechnet werden muss — zum Beispiel beim regelmäßigen Heben schwerer Lasten.
Eine Arbeit gilt als erträglich, wenn sie ohne Gesundheitsgefährdung regelmäßig ausgeführt werden kann und dabei nur geringe Ermüdung auftritt.
Ziele der Ergonomie
- Humanität: Arbeitsplätze werden nach den Bedürfnissen des Menschen gestaltet; Beschäftigte werden entsprechend ihrer Eignung eingesetzt und ausgebildet.
- Wirtschaftlichkeit: Arbeitsabläufe werden optimiert und Arbeitsmittel an die jeweiligen Aufgaben angepasst.
- Arbeitssicherheit: Gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten werden vermieden.