In Kürze
Ergonomie beschreibt die menschengerechte Gestaltung von Arbeit, Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung. Ziel ist die Anpassung der Arbeit an den Menschen.
Definition
Ergonomie ist ein arbeitswissenschaftlicher Begriff. Sie bezeichnet die systematische Gestaltung von Arbeitssystemen unter Berücksichtigung menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten.
Ergonomie liegt vor, wenn Arbeitsaufgaben, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung an anatomische, physiologische und psychische Voraussetzungen angepasst sind.
Maßgeblich ist eine ausgewogene Beziehung zwischen Belastung, Beanspruchung und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen.
Ergonomie setzt voraus, dass technische, organisatorische und soziale Arbeitsbedingungen gemeinsam betrachtet und abgestimmt werden.
Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in:
- § 90 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Eine unmittelbare Verpflichtung zu bestimmten ergonomischen Lösungen begründet Ergonomie nicht.
Abzugrenzen ist Ergonomie von:
- reinem Arbeitsschutz, der ausschließlich auf Gefahrenabwehr gerichtet ist
In der Praxis beeinflusst Ergonomie die Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und technischen Systemen nachhaltig.