In Kürze
Entfristung bezeichnet die rechtliche Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes. Sie kann einvernehmlich oder kraft Gesetzes eintreten.
Definition
Entfristung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Übergang eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Entfristung liegt vor, wenn die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtlich nicht wirksam ist oder wirksam aufgehoben wird. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn formelle oder materielle Voraussetzungen der Befristung fehlen oder überschritten sind.
Dazu zählen insbesondere:
- fehlende Schriftform
- unzulässige sachgrundlose Befristungsdauer
- unzulässige Verlängerungen
Entfristung tritt auch ein, wenn nach Ablauf der Befristung die Arbeitsleistung fortgesetzt und vom Arbeitgeber entgegengenommen wird.
Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Entfristung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages.
Abzugrenzen ist der Begriff von:
- der bloßen Vertragsverlängerung mit erneuter Befristung
In der Praxis ist Entfristung regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Feststellungsverfahren.