Entgeltfortzahlungsgesetz

In Kürze

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsausfall. Es betrifft insbesondere Krankheit und gesetzliche Feiertage.

Definition

Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei vorübergehendem Arbeitsausfall.

Das Gesetz findet Anwendung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitsausfall an gesetzlichen Feiertagen.

Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit erfüllter gesetzlicher Wartezeit von regelmäßig vier Wochen.

Weiter erforderlich ist, dass die Arbeitsverhinderung ohne anspruchsausschließendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers eintritt.

Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf das Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall geschuldet gewesen wäre.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG).

Das Gesetz begrenzt die Fortzahlung im Krankheitsfall auf maximal sechs Wochen je Verhinderungsfall.

Es begründet keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.

Abzugrenzen sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach Ablauf der Fortzahlungsdauer einsetzen.

In der arbeitsrechtlichen Praxis bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz die zentrale Grundlage für Entgeltansprüche bei kurzfristigem Arbeitsausfall.