Einigungsstelle

In Kürze

Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Gremium zur verbindlichen Konfliktlösung. Sie entscheidet bei festgefahrenen Mitbestimmungsfragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Definition

Die Einigungsstelle ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dient als innerbetriebliches Schlichtungsorgan mit eigener Entscheidungsbefugnis bei mitbestimmungspflichtigen Regelungsstreitigkeiten.

Eine Einigungsstelle wird gebildet, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat endgültig gescheitert sind. Voraussetzung ist eine Angelegenheit, die dem Mitbestimmungsrecht unterfällt oder einvernehmlich zugewiesen wurde.

Die Einigungsstelle wird fallbezogen gebildet und besteht aus paritätisch bestellten Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. Sie trifft ihre Entscheidung nach mündlicher Beratung durch Mehrheitsbeschluss, gegebenenfalls mit ausschlaggebender Stimme des Vorsitzenden.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • §§ 76, 76a BetrVG

Eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Einrichtung einer Einigungsstelle besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Einigungsstelle von:

  • gerichtlichen Beschlussverfahren als staatlicher Rechtsdurchsetzung

In der Praxis ersetzt der Spruch der Einigungsstelle bei erzwingbarer Mitbestimmung die fehlende Einigung und wirkt normativ.