Einmanngesellschaft

In Kürze

Die Einmanngesellschaft bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter. Sie verbindet Alleininhaberschaft mit der rechtlichen Struktur einer Gesellschaft.

Definition

Eine Einmanngesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter. Alle Gesellschaftsanteile sind einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet.

Die Gesellschaft muss als GmbH oder Aktiengesellschaft wirksam gegründet und eingetragen sein. Voraussetzung ist die rechtliche und wirtschaftliche Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Die Einmanngesellschaft begründet keine persönliche Haftung des Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Abzugrenzen ist sie vom Einzelunternehmen, das keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Die Einmanngesellschaft ermöglicht unternehmerische Tätigkeit mit beschränkter Haftung bei alleiniger Entscheidungszuständigkeit.

In der Unternehmenspraxis ist sie bei Gründungen und Umstrukturierungen von Bedeutung.