Erbschaftsteuer

In Kürze

Erbschaftsteuer bezeichnet die Besteuerung des Vermögensübergangs von Todes wegen. Sie knüpft an den Erwerb des Nachlasses durch Erben oder Vermächtnisnehmer an.

Definition

Erbschaftsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff des deutschen Abgabenrechts. Er bezeichnet die Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen durch einen Erbfall.

Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers und dem Übergang des Vermögens auf Erwerber. Steuerpflichtig ist der jeweilige Erwerb, nicht der Nachlass als solcher.

Ein steuerlicher Erwerb liegt vor, wenn Vermögenswerte kraft Gesetzes oder Verfügung von Todes wegen anfallen. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem steuerlichen Wert des erworbenen Vermögens.

Die Erbschaftsteuer berücksichtigt persönliche Freibeträge und Steuerklassen nach dem Näheverhältnis. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Die Bewertung des Vermögens erfolgt nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Eine Besteuerung unabhängig vom Vermögensanfall ist durch die Erbschaftsteuer nicht vorgesehen.

Abzugrenzen ist die Erbschaftsteuer von der Einkommensteuer auf laufende Erträge des Nachlasses.

In der Praxis beeinflusst die Erbschaftsteuer die Nachlassplanung und Vermögensübertragung maßgeblich.