Eigenkapital

Eigenkapital ist das Kapital, das Eigentümer selbst in ihr Unternehmen einbringen oder als Gewinn darin belassen. Es zeigt, wie viel vom Vermögen des Unternehmens den Eigentümern gehört – nach Abzug aller Schulden.

In Kürze

Eigenkapital ist das Kapital, das Eigentümer selbst in ihr Unternehmen einbringen oder als Gewinn darin belassen. Es zeigt, wie viel vom Vermögen des Unternehmens den Eigentümern gehört – nach Abzug aller Schulden.

Definition

Eigenkapital ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff mit bilanzieller Verankerung im Unternehmensrecht. Es bezeichnet den Kapitalanteil, der den Eigentümern eines Unternehmens wirtschaftlich zugeordnet ist – auch bekannt als Reinvermögen oder im Steuerrecht als Betriebsvermögen.

Es entsteht, wenn Eigentümer dem Unternehmen eigene Finanzmittel zur Verfügung stellen oder erwirtschaftete Gewinne nicht entnehmen, sondern im Unternehmen belassen. Eigenkapital liegt vor, wenn Mittel unbefristet überlassen sind und keine rechtliche Rückzahlungsverpflichtung besteht – eine gesetzliche Verpflichtung zur Verzinsung oder Tilgung besteht nicht.

In der Bilanz ergibt sich das Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Passivseite). Ist das Eigenkapital positiv, wird es auf der Passivseite ausgewiesen gemäß § 266 HGB. Ist es negativ – überwiegen also die Schulden – spricht man von Überschuldung; bei Kapitalgesellschaften heißt dieser negative Saldo „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 Abs. 3 HGB).

Zum Eigenkapital zählen auch im Unternehmen gebildete Rücklagen – nicht jedoch Rückstellungen. Es verändert sich im Laufe eines Geschäftsjahres durch Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen; am Jahresende wird der Unternehmenserfolg auf das Eigenkapitalkonto übertragen.

Je nach Unternehmensform ist das Eigenkapital unterschiedlich aufgebaut:

  • Einzelunternehmen: Ein variables Kapitalkonto, das Einlagen, Entnahmen sowie Gewinne oder Verluste enthält.
  • Personengesellschaften: Für jeden Gesellschafter eigene Kapitalkonten, teils fest, teils variabel.
  • Kapitalgesellschaften: Gliederung nach § 266 HGB in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Eigenkapital ist vom Fremdkapital abzugrenzen, das durch Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen gekennzeichnet ist. In der Praxis dient Eigenkapital als Haftungsgrundlage, Verlustpuffer und zentrale Kennzahl der finanziellen Stabilität – und ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kreditgeber einem Unternehmen überhaupt Fremdkapital gewähren.

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