Europäischer Gerichtshof

In Kürze

Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er sichert die einheitliche Anwendung des Unionsrechts.

Definition

Der Europäische Gerichtshof ist ein unionsrechtlicher Begriff für das zentrale Rechtsprechungsorgan der EU zur Wahrung des Unionsrechts. Er gewährleistet die einheitliche Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge.

Voraussetzung ist ein unionsrechtlich geregeltes Verfahren vor nationalen Gerichten oder durch Unionsorgane. Der Gerichtshof entscheidet insbesondere über Vorabentscheidungsersuchen, Vertragsverletzungen und die Rechtmäßigkeit von Unionsakten.

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf Mitgliedstaaten, Organe sowie natürliche und juristische Personen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Art. 19 Vertrag über die Europäische Union (EUV)
  • Art. 251 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind für die Mitgliedstaaten verbindlich. Eine eigene Gesetzgebungskompetenz hat der Gerichtshof nicht.

Abzugrenzen ist er von:

  • nationalen Verfassungsgerichten
  • Fachgerichten der Mitgliedstaaten

In der Praxis prägt der Europäische Gerichtshof maßgeblich die Entwicklung und Durchsetzung des europäischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts.