Export

In Kürze

Export bedeutet, dass Güter oder Dienstleistungen einer Volkswirtschaft an andere Länder geliefert werden. Zusammen mit dem Import bildet der Export den Außenhandel.

Definition

Wenn ein Land Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkauft oder liefert, spricht man von Export. Für das empfangende Land sind dieselben Güter ein Import. Der Export von Waren ist dabei deutlich umfangreicher als der Export von Dienstleistungen.

Zieht man von den Exporten eines Jahres die Importe ab, ergibt sich der sogenannte Netto-Export oder Außenbeitrag. Übersteigen die Exporte die Importe, spricht man von einem Exportüberschuss. Deutschland verzeichnet seit mehr als 40 Jahren einen solchen Überschuss, was als Zeichen wirtschaftlicher Stärke gilt.

Der Außenbeitrag ist Teil der Leistungsbilanz, die wiederum zur Zahlungsbilanz einer Volkswirtschaft gehört. Die Zahlungsbilanz umfasst außerdem die Kapitalbilanz, den Saldo der Vermögensübertragungen, die Devisenbilanz und statistische Restposten.

Beim Export unterscheidet man zwei Wege:

  • Direkter Export: Das Unternehmen verkauft die Waren ohne Zwischenhändler direkt an den ausländischen Kunden.
  • Indirekter Export: Ein inländischer Vermittler — etwa ein Vertreter oder Exporthändler — übernimmt den Kontakt zu Kunden im Ausland. Dies eignet sich besonders für Unternehmen ohne Exporterfahrung.

Nicht alle Waren dürfen ohne Weiteres exportiert werden. Es gibt genehmigungspflichtige Exporte, die durch verschiedene Gesetze eingeschränkt sind, darunter das Waffengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Grundstoffüberwachungsgesetz. Für genehmigungsfreie Exporte in Länder außerhalb der EU genügt in der Regel eine Ausfuhrerklärung beim zuständigen Zollamt.

Je nach Transportweg sind außerdem verschiedene Versanddokumente erforderlich, zum Beispiel ein Ursprungszeugnis, Versicherungszertifikate oder spezifische Frachtbriefe für Schiff, Bahn oder Lufttransport.

Der Staat unterstützt Exporte durch Exportförderung, um Unternehmen den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern und Risiken zu verringern. Ein wichtiges Instrument sind dabei Ausfuhrbürgschaften (für Geschäfte mit ausländischen Staaten) und Ausfuhrgarantien (für Geschäfte mit ausländischen Unternehmen).