Finanzbuchführung

In Kürze

Die Finanzbuchführung ist der zentrale Bereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens und liefert die Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Definition

Die Finanzbuchführung zeichnet sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr auf. Diese Vorfälle verändern das Betriebsvermögen — entweder vermögenserhöhend, vermögensmindernd oder vermögensumschichtend.

Dabei wird zwischen zwei Kontenarten unterschieden: Bestandskonten erfassen vermögensbeeinflussende Vorgänge, Erfolgskonten halten erfolgswirksame Vorgänge fest. Ergänzt wird die Finanzbuchführung durch Nebenbuchhaltungen, etwa die Debitoren- und Kreditorenbuchführung.

Die Finanzbuchführung erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:

  • Nachweis der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens
  • Dokumentation der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des Geschäftsjahres
  • Gläubigerschutz durch Offenlegung der Unternehmenslage im Jahresabschluss
  • Grundlage für Kennzahlen, Planung, Kalkulation und Liquiditätsüberwachung

Jedes Unternehmen ist gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Die relevanten Vorschriften sind:

  • § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) — Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
  • §§ 140, 141 Abgabenordnung (AO) — steuerrechtliche Buchführungspflicht

Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich die EDV-gestützte Buchführung auf Basis der doppelten Buchführung durchgesetzt — auch in kleineren Unternehmen.