In Kürze
Der Frachtbrief dokumentiert einen Frachtvertrag und den Zustand des transportierten Gutes. Er dient als Beweisurkunde im gewerblichen Gütertransport.
Definition
Der Frachtbrief ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Urkunde, die den Abschluss und Inhalt eines Frachtvertrages dokumentiert.
Der Frachtbrief bestätigt insbesondere die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Er enthält Angaben zu Absender, Empfänger, Gut, Verpackung und vereinbarter Beförderung.
Der Frachtbrief liegt vor, wenn eine entsprechende Urkunde vom Absender ausgestellt ist. Seine Beweiswirkung setzt voraus, dass die Urkunde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 408 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 409 HGB zur gesetzlichen Vermutungswirkung
Der Frachtbrief begründet kein Eigentum oder Wertrecht am Transportgut.
Abzugrenzen ist der Frachtbrief vom Ladeschein, da diesem Wertpapierfunktion zukommen kann.
In der Praxis dient der Frachtbrief der Beweissicherung und Abwicklung von Transport- und Zahlungsprozessen.