In Kürze
Ein Frachtführer ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerblich Güter mit einem Fahrzeug transportiert. Ob jemand dabei selbstständig tätig ist oder als Arbeitnehmer gilt, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
Definition
Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sind Personen oder Unternehmen, die den Transport von Gütern als selbstständiges Gewerbe betreiben. Dafür benötigen sie eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine entsprechende europäische Gemeinschaftslizenz.
Als selbstständig gilt ein Frachtführer nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Eigenes Fahrzeug: Das Fahrzeug muss auf den Frachtführer selbst zugelassen und mit eigenem Kapital gekauft oder geleast worden sein. Beteiligt sich der Auftraggeber an der Finanzierung, spricht das gegen eine Selbstständigkeit.
- Keine Weisungen zur Arbeitszeit: Dem Frachtführer darf weder Beginn noch Ende der Arbeitszeit vorgeschrieben werden.
- Freie Kundenwahl: Er muss die grundsätzliche Möglichkeit haben, auch für andere Kunden auf eigene Rechnung tätig zu werden — auch wenn er diese Möglichkeit nicht tatsächlich nutzt.
Auch wer als Einzelperson nur für ein einziges Unternehmen fährt und dabei dessen Farben oder Logo verwendet, kann selbstständiger Frachtführer sein — sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.