In Kürze
Das Fragerecht des Arbeitgebers regelt, welche Informationen er rechtmäßig erheben darf. Es ist auf arbeitsplatzbezogene und erforderliche Angaben beschränkt.
Definition
Das Fragerecht des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Befugnis des Arbeitgebers, Bewerbern oder Arbeitnehmern Fragen zu stellen.
Das Fragerecht besteht nur, soweit die erfragten Tatsachen für das Arbeitsverhältnis objektiv erheblich sind. Zulässig sind Fragen mit unmittelbarem Bezug zur Eignung, Tätigkeit oder Vertragsdurchführung.
Unzulässig sind Fragen ohne Arbeitsplatzbezug oder mit diskriminierendem Inhalt.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Fragerecht begründet keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort bei unzulässigen Fragen.
Abzugrenzen ist das Fragerecht von der Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers, die nur ausnahmsweise besteht.
In der Praxis steuert das Fragerecht die rechtmäßige Informationsbeschaffung im Bewerbungs- und Arbeitsverhältnis.