In Kürze
Die Familienversicherung ermöglicht es, Angehörige von gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitzuversichern. Sie ist ein zentrales Element des Solidaritätsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Definition
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann bestimmte Familienmitglieder ohne zusätzlichen Beitrag mitversichern lassen. Diese Personen sind dann selbst Anspruchsinhaber – sie haben also eigene Rechte gegenüber der Krankenkasse, nicht nur abgeleitete Leistungsansprüche.
Zur Familienversicherung berechtigt sind grundsätzlich folgende Angehörige:
- Ehegatten
- eingetragene Lebenspartner
- Kinder des Mitglieds sowie Kinder, für die das Mitglied unterhaltspflichtig ist oder tatsächlich Unterhalt leistet
Für jeden Personenkreis gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Die genauen Bedingungen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Die Familienversicherung besteht seit den Anfängen der gesetzlichen Krankenversicherung und wurde im Laufe der Zeit weiterentwickelt – etwa um eingetragene Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen und veränderten Familienstrukturen Rechnung zu tragen.