Fertigungslohn

In Kürze

Der Fertigungslohn ist der Lohn, der direkt für die Herstellung von Produkten im Betrieb anfällt. Er lässt sich einzelnen Produkten oder Aufträgen unmittelbar zuordnen und ist damit ein sogenannter Einzelkostenbestandteil in der Kostenrechnung.

Definition

In der Kostenrechnung bezeichnet Fertigungslohn alle Lohnkosten, die unmittelbar mit der Produktion eines bestimmten Erzeugnisses zusammenhängen. Im Unterschied zu allgemeinen Betriebskosten kann der Fertigungslohn direkt einem Produkt oder Auftrag zugerechnet werden.

Der Fertigungslohn gliedert sich in zwei Grundformen:

  • Zeitlohn: Der Arbeitnehmer erhält eine feste Vergütung pro Zeiteinheit (z. B. Stundenlohn). Die tatsächlich erbrachte Menge spielt keine Rolle. Diese Form ist einfach zu berechnen, bietet aber keinen Anreiz zur Leistungssteigerung.
  • Leistungslohn: Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsergebnis (Output). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sein Ergebnis selbst beeinflussen kann und die Leistung messbar ist. Möglich als Einzel- oder Gruppenleistungslohn.

Zum Fertigungslohn zählen nicht nur die direkt geleisteten Arbeitsstunden (direkter Fertigungslohn), sondern auch Zulagen und Zuschläge (indirekter Fertigungslohn), zum Beispiel:

  • Gefahren- und Leistungszulagen
  • Urlaubslohn und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Überstundenzuschläge
  • Weihnachtsgeld und anteilige Monatslöhne
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Der Fertigungslohn ergibt sich rechnerisch aus der Fertigungszeit multipliziert mit dem Lohnwert des Arbeitnehmers. Die Fertigungszeit setzt sich aus Rüstzeit und Ausführungszeit zusammen, die jeweils Grund-, Erholungs- und Verteilzeiten umfassen.

Erfasst wird der Fertigungslohn über Lohnbelege wie Stundennachweise, Tagesberichte oder Akkordscheine. Diese dienen gleichzeitig als Grundlage für die Lohnabrechnung und für die betriebliche Kalkulation.

Abzugrenzen vom Fertigungslohn sind die sogenannten Fertigungsgemeinkosten. Dazu gehören Hilfslöhne (z. B. für Kranführer oder Transportmitarbeiter), Gehälter, gesetzliche und freiwillige Sozialkosten sowie sonstige Personalnebenkosten. Diese Kosten lassen sich nicht direkt einem einzelnen Produkt zuordnen.