Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

In Kürze

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet zur Wahrung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis. Sie wirkt unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.

Definition

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur rechtlichen Absicherung schutzwürdiger Interessen von Arbeitnehmern.

Sie umfasst die Verpflichtung, Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung.

Die Fürsorgepflicht liegt vor, wenn Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Weisungen auf Gefahrenvermeidung und Rücksichtnahme ausgerichtet sind.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 618 BGB

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers begründet keinen Anspruch auf vollständige Risikofreiheit oder optimalen Schutz.

Abzugrenzen ist sie von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten, die unabhängig vom individualvertraglichen Verhältnis bestehen.

In der Praxis beeinflusst die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Weisungen und betrieblichen Abläufen fortlaufend.