Fürsorgepflicht

In Kürze

Die Fürsorgepflicht ist die wichtigste Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie verpflichtet ihn, die Interessen seiner Arbeitnehmer angemessen zu schützen und zu wahren.

Definition

Jeder Arbeitsvertrag bringt Pflichten für beide Seiten mit sich. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung seiner Arbeitsleistung, die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung des vereinbarten Lohns. Daneben gibt es sogenannte Nebenpflichten.

Die Fürsorgepflicht ist die zentrale Nebenpflicht des Arbeitgebers. Sie verpflichtet ihn, die Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie es nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann — unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen und der Interessen der übrigen Beschäftigten.

Die Fürsorgepflicht ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Sie beginnt bereits mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und gilt auch noch nach dessen Ende — zum Beispiel durch die Pflicht zur Ausstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses.

Der Umfang der Fürsorgepflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich gilt: Je abhängiger ein Arbeitnehmer ist, desto stärker greift die Fürsorgepflicht.

Im Laufe der Zeit wurden viele Fürsorgepflichten gesetzlich oder tarifvertraglich festgeschrieben. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz — z. B. durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschriften
  • Erholungsurlaub — geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen — geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Datenschutz — Verschwiegenheit über persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Schutz der Persönlichkeit — dazu zählt auch der Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung
  • Gleichbehandlung — willkürliche Besser- oder Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer ist unzulässig
  • Schutz eingebrachter Sachen — der Arbeitgeber muss Gegenstände schützen, die der Arbeitnehmer in den Betrieb mitbringt

Die Fürsorgepflicht ist als Ausgleich dafür zu verstehen, dass sich Arbeitnehmer in die Organisationsstruktur des Unternehmens einordnen und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterordnen müssen. Bei Konflikten sind die Interessen beider Seiten stets verhältnismäßig gegeneinander abzuwägen.