In Kürze
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezeichnen offene Zahlungsansprüche aus erbrachten Leistungen. Sie entstehen bei Verkauf mit Zahlungsziel.
Definition
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Zuordnung im Rechnungswesen. Er bezeichnet Zahlungsansprüche eines Unternehmens, die aus bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen resultieren.
Forderungen liegen vor, wenn eine Ware geliefert oder eine Leistung erbracht und abgerechnet wurde. Voraussetzung ist, dass ein wirksames Vertragsverhältnis besteht und die Zahlungspflicht fällig gestellt ist.
Die Ansprüche bestehen bis zur vollständigen Erfüllung durch Zahlung oder rechtliches Erlöschen.
Rechtsgrundlage für die bilanzielle Einordnung ist:
- § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)
Der Begriff begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Zahlung ohne bestehende Durchsetzbarkeit.
Abzugrenzen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von:
- sonstigen Forderungen, die nicht aus Leistungsaustausch entstehen
In der Praxis sind sie relevant für Liquiditätsplanung, Jahresabschluss und Forderungsmanagement.