Forderungen

In Kürze

Eine Forderung ist der Anspruch eines Unternehmens auf Bezahlung für eine bereits erbrachte Leistung. Solange der Kunde noch nicht gezahlt hat, gilt er als Schuldner – die offenen Beträge heißen auch Außenstände.

Definition

Forderungen entstehen, wenn ein Unternehmen eine Ware liefert oder eine Dienstleistung erbringt, der Kunde aber noch nicht bezahlt hat. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung – nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Fälligkeit.

In der Bilanz erscheinen Forderungen überwiegend im Umlaufvermögen (§ 266 HGB). Langfristige Forderungen in Form von Ausleihungen können auch im Anlagevermögen stehen.

Die wichtigsten Forderungsarten im Umlaufvermögen sind:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – der häufigste Fall: Kunde hat Ware erhalten, aber noch nicht bezahlt
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen – z. B. aus Warenlieferungen oder Gewinnausschüttungen innerhalb eines Konzerns
  • Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen – ähnlich, aber bei Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
  • Sonstige Vermögensgegenstände – z. B. Steuererstattungen, Gehaltsvorschüsse oder kurzfristige Darlehen

Forderungen müssen einzeln bewertet werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG). Dabei sind alle erkennbaren Risiken zu berücksichtigen, auch wenn sie erst nach dem Stichtag bekannt werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Je nach Einbringlichkeit unterscheidet man vier Kategorien:

  • Vollwertige Forderungen – Zahlung wird vollständig erwartet
  • Zweifelhafte Forderungen – Zahlung ist unsicher, z. B. bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
  • Teilweise ausgefallene Forderungen – ein bestimmter Prozentsatz fällt aus
  • Uneinbringliche Forderungen – Zahlung ist endgültig gescheitert, der Betrag wird abgeschrieben

Um das allgemeine Ausfallrisiko abzufedern, bilden Unternehmen eine Pauschalwertberichtigung. Deren Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Forderungsausfällen der letzten drei Jahre im Verhältnis zu den Umsatzerlösen desselben Zeitraums.

Nach ihrer Laufzeit werden Forderungen außerdem unterteilt in kurzfristig (unter einem Jahr), mittelfristig (ein bis fünf Jahre) und langfristig (über fünf Jahre).