In Kürze
Forderung bezeichnet einen rechtlich begründeten Anspruch auf eine Leistung. Sie entsteht aus einem bestehenden Schuldverhältnis.
Definition
Forderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines aus einem Schuldverhältnis resultierenden Anspruchs. Sie beschreibt das Recht eines Gläubigers, von einem Schuldner eine bestimmte Leistung zu verlangen.
Forderung liegt vor, wenn eine Leistungspflicht rechtlich festgelegt und einer konkreten Person zugeordnet ist. Die Leistung kann auf Zahlung, Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sein und bleibt erfüllungsbedürftig.
Forderung setzt voraus, dass ein wirksames Schuldverhältnis mit bestimmtem Leistungsinhalt besteht.
Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere:
- § 241 BGB
Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Durchsetzbarkeit ohne Nachweis des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses.
Abzugrenzen ist die Forderung von:
- einer bloßen Erwartung
- unverbindlichen Zusagen ohne Rechtsbindungswillen
In der Praxis ist die Forderung relevant für:
- arbeitsvertragliche Vergütungsansprüche
- Rückzahlungsverpflichtungen
- betriebliche Forderungsverwaltung