In Kürze
Forderungen bezeichnen bestehende Zahlungsansprüche eines Unternehmens gegen Dritte. Sie entstehen aus wirksamen Rechtsgeschäften mit Geldleistungspflicht.
Definition
Forderungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung monetärer Ansprüche aus bestehenden Schuldverhältnissen. Er erfasst Zahlungsansprüche eines Unternehmens oder Arbeitgebers gegenüber einem bestimmten Schuldner.
Forderungen liegen vor, wenn ein Rechtsgeschäft eine Geldleistungspflicht begründet und diese noch nicht erfüllt ist. Voraussetzung ist, dass die geschuldete Gegenleistung bereits erbracht oder rechtlich fällig gestellt wurde.
Die Ansprüche bestehen unabhängig von ihrer tatsächlichen Einbringlichkeit bis zur Erfüllung oder zum Erlöschen. Forderungen setzen ein wirksames Vertragsverhältnis mit eindeutig bestimmtem Leistungsinhalt voraus.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 241 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) für die bilanzielle Gliederung
Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Zahlung ohne rechtliche Durchsetzbarkeit im Einzelfall.
Abzugrenzen sind Forderungen von:
- bloßen Erwartungen
- unverbindlichen Zahlungszusagen ohne Rechtsbindungswirkung
Forderungen sind in der Praxis relevant für Liquiditätssteuerung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Kontrolle.