Forderungen

Eine Forderung ist der Anspruch eines Unternehmens auf Bezahlung für eine bereits erbrachte Leistung oder aus einem anderen Schuldverhältnis. Solange der Schuldner noch nicht gezahlt hat, gelten die offenen Beträge als Außenstände.

In Kürze

Eine Forderung ist der Anspruch eines Unternehmens auf Bezahlung für eine bereits erbrachte Leistung oder aus einem anderen Schuldverhältnis. Solange der Schuldner noch nicht gezahlt hat, gelten die offenen Beträge als Außenstände.

Definition

Forderungen bezeichnen monetäre Ansprüche aus bestehenden Schuldverhältnissen — also Zahlungsansprüche eines Unternehmens oder Arbeitgebers gegenüber einem bestimmten Schuldner. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 241 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Pflicht zur Leistung aus einem Schuldverhältnis regelt.

Forderungen entstehen, wenn ein Unternehmen eine Ware liefert oder eine Dienstleistung erbringt, der Kunde aber noch nicht bezahlt hat. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung — nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Fälligkeit. Die Ansprüche bestehen unabhängig von ihrer tatsächlichen Einbringlichkeit bis zur Erfüllung oder zum Erlöschen.

Abzugrenzen sind Forderungen von bloßen Erwartungen und unverbindlichen Zahlungszusagen ohne Rechtsbindungswirkung. In der Praxis sind sie relevant für Liquiditätssteuerung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Kontrolle.

Bilanzielle Einordnung

In der Bilanz erscheinen Forderungen überwiegend im Umlaufvermögen (§ 266 Handelsgesetzbuch (HGB)). Langfristige Forderungen in Form von Ausleihungen können auch im Anlagevermögen stehen.

Die wichtigsten Forderungsarten im Umlaufvermögen sind:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – häufigster Fall: Kunde hat Ware erhalten, aber noch nicht bezahlt
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen – z. B. aus Warenlieferungen oder Gewinnausschüttungen innerhalb eines Konzerns
  • Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen – ähnlich, aber bei Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
  • Sonstige Vermögensgegenstände – z. B. Steuererstattungen, Gehaltsvorschüsse oder kurzfristige Darlehen

Bewertung und Kategorien

Forderungen müssen einzeln bewertet werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG). Dabei sind alle erkennbaren Risiken zu berücksichtigen, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Je nach Einbringlichkeit unterscheidet man vier Kategorien:

  • Vollwertige Forderungen – Zahlung wird vollständig erwartet
  • Zweifelhafte Forderungen – Zahlung ist unsicher, z. B. bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
  • Teilweise ausgefallene Forderungen – ein bestimmter Prozentsatz fällt aus
  • Uneinbringliche Forderungen – Zahlung ist endgültig gescheitert, der Betrag wird abgeschrieben

Um das allgemeine Ausfallrisiko abzufedern, bilden Unternehmen eine Pauschalwertberichtigung. Deren Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Forderungsausfällen der letzten drei Jahre im Verhältnis zu den Umsatzerlösen desselben Zeitraums.

Nach ihrer Laufzeit werden Forderungen außerdem unterteilt in kurzfristig (unter einem Jahr), mittelfristig (ein bis fünf Jahre) und langfristig (über fünf Jahre).

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