In Kürze
Beim Franchising darf ein selbstständiger Händler (Franchise-Nehmer) gegen Bezahlung das Konzept, den Namen und das Know-how eines Unternehmens (Franchise-Geber) nutzen. Nach außen wirken alle Betriebe einheitlich, sind aber rechtlich eigenständig.
Definition
Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem ein Franchise-Geber sein Geschäftskonzept, seine Marke und sein Wissen gegen eine Vergütung an selbstständige Händler weitergibt. Die einzelnen Betriebe treten gemeinsam unter einem Namen auf, nutzen dieselben Zeichen und Symbole und gestalten oft auch Verkaufsräume und Kleidung einheitlich.
Der Franchise-Geber stellt Waren und Know-how bereit, übernimmt überregionale Werbung, überlässt Nutzungsrechte an Schutzrechten und entwickelt ein einheitliches Unternehmenskonzept für alle Betriebe im System.
Der Franchise-Nehmer investiert eigenes Kapital, zahlt eine einmalige Einstiegsgebühr sowie laufende monatliche Gebühren — oft auch einen umsatzabhängigen Anteil. Er arbeitet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, profitiert aber vom bekannten Image und dem Konzept des Franchise-Gebers.
Die Einstiegsgebühr deckt das Unternehmenskonzept, Schulungen, Beratung und weitere Startleistungen ab. Sie wird im Anlagevermögen des Franchise-Nehmers als immaterielles Wirtschaftsgut erfasst. Werden zusätzlich Geräte, Werbemittel oder Waren erworben, müssen diese gesondert verbucht werden.
Die laufenden Gebühren finanzieren die fortlaufende Unterstützung durch die Zentrale, zum Beispiel Werbung, Marktforschung oder auch Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung. Eine gesonderte Werbegebühr fällt nicht immer an — häufig sind diese Kosten bereits in den monatlichen Gebühren enthalten.