Frauenförderung

Frauenförderung umfasst alle betrieblichen Maßnahmen, die Frauen dieselben beruflichen Chancen sichern wie Männern. Ziel ist die tatsächliche Gleichstellung im Arbeitsleben – von der Bewerbung bis zum Aufstieg.

In Kürze

Frauenförderung umfasst alle betrieblichen Maßnahmen, die Frauen dieselben beruflichen Chancen sichern wie Männern. Ziel ist die tatsächliche Gleichstellung im Arbeitsleben – von der Bewerbung bis zum Aufstieg.

Definition

Frauenförderung bezeichnet gezielte Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Chancen von Frauen. Sie erfasst strukturierte betriebliche Vorkehrungen zur Erhöhung von Zugang, Entwicklung und Aufstiegsmöglichkeiten und soll bestehende Ungleichheiten ausgleichen sowie faire Bedingungen für alle schaffen.

Tatbestandlich liegt Frauenförderung vor, wenn objektiv festgelegte Programme, Verfahren oder Rahmenbedingungen zur Gleichstellung angewendet werden. Sie setzt keine individuelle Benachteiligung im Einzelfall voraus, sondern knüpft an gruppenbezogene Unterrepräsentanz an.

Die Maßnahmen beziehen sich auf verschiedene Bereiche des Berufswegs:

  • Personalgewinnung: Stellenausschreibungen und Ansprachen werden so formuliert, dass Frauen ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen werden – um zu verhindern, dass Stellen von vornherein nur männlich besetzt werden.
  • Arbeitsbedingungen und Vergütung: Faire und gleichwertige Bedingungen für Frauen im laufenden Arbeitsverhältnis.
  • Weiterbildung und Qualifikation: Gleicher Zugang zu Schulungen und Entwicklungsmaßnahmen.
  • Aufstieg und Führungszugang: Abbau von Hindernissen bei Beförderungen und Führungspositionen.
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Maßnahmen, die Frauen die Teilnahme am Berufsleben erleichtern.

Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere § 5 AGG, der die Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung ausdrücklich erlaubt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung konkreter Fördermaßnahmen besteht außerhalb spezieller gesetzlicher Quotenregelungen jedoch nicht.

Abzugrenzen ist Frauenförderung vom allgemeinen Diversity-Management, das keine geschlechtsspezifische Zielrichtung hat. In der Praxis beeinflusst Frauenförderung personalpolitische Entscheidungen, Organisationsstrukturen und die Ausgestaltung betrieblicher Entwicklungsinstrumente dauerhaft.

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