Frauenförderung

In Kürze

Frauenförderung umfasst betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen. Sie wirkt auf Chancengleichheit im Arbeitsverhältnis und in betrieblichen Strukturen.

Definition

Frauenförderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der gezielte Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Chancen von Frauen bezeichnet. Der Regelungsgehalt erfasst strukturierte betriebliche Vorkehrungen zur Erhöhung von Zugang, Entwicklung und Aufstiegsmöglichkeiten.

Tatbestandlich liegt Frauenförderung vor, wenn objektiv festgelegte Programme, Verfahren oder Rahmenbedingungen zur Gleichstellung angewendet werden. Die Maßnahmen beziehen sich auf Arbeitsbedingungen, Vergütungsperspektiven, Qualifikation, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Führungszugang.

Frauenförderung setzt keine individuelle Benachteiligung im Einzelfall voraus, sondern knüpft an gruppenbezogene Unterrepräsentanz an.

Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung nach § 5 AGG.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung konkreter Fördermaßnahmen besteht außerhalb spezieller gesetzlicher Quotenregelungen nicht.

Abzugrenzen ist Frauenförderung von:

  • allgemeinem Diversity-Management ohne geschlechtsspezifische Zielrichtung

In der Praxis beeinflusst Frauenförderung personalpolitische Entscheidungen, Organisationsstrukturen und die Ausgestaltung betrieblicher Entwicklungsinstrumente dauerhaft.