Finanzplanung

In Kürze

Finanzplanung bezeichnet die vorausschauende Steuerung finanzieller Mittel eines Unternehmens. Sie dient der Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit über definierte Planungszeiträume.

Definition

Finanzplanung ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die systematische Erfassung, Prognose und Steuerung künftiger Einzahlungen und Auszahlungen eines Unternehmens.

Ziel der Finanzplanung ist es, finanzielle Mittel zeitlich abgestimmt bereitzustellen und bestehende Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

Finanzplanung liegt vor, wenn erwartete Zahlungsströme periodenbezogen vollständig ermittelt und rechnerisch nachvollziehbar festgelegt sind.

Sie umfasst laufende Geschäftsvorfälle, Investitionen, Finanzierungen sowie deren Auswirkungen auf die Liquiditätslage.

Die Finanzplanung erfolgt kurz-, mittel- oder langfristig und ist Bestandteil der übergeordneten Unternehmensplanung.

Sie dient der frühzeitigen Identifikation von Unterdeckungen oder Überschüssen finanzieller Mittel.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung der Finanzplanung besteht grundsätzlich nicht.

Abzugrenzen ist die Finanzplanung vom Finanzplan, der eine konkrete Planungsrechnung für einzelne Zeiträume darstellt.

Finanzplanung besitzt erhebliche praktische Bedeutung für Liquiditätssteuerung, Entscheidungsgrundlagen und interne wie externe Kontrollprozesse.