Fremdkapital

In Kürze

Fremdkapital bezeichnet von Dritten bereitgestellte, rückzahlbare Finanzierungsmittel eines Unternehmens. Es bildet den nicht eigenkapitalfinanzierten Teil der Unternehmensfinanzierung.

Definition

Fremdkapital ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff zur Finanzierung von Unternehmen durch externe Kapitalgeber. Es umfasst die Gesamtheit aller rückzahlbaren Mittel ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung.

Fremdkapital liegt vor, wenn eine rechtlich begründete Rückzahlungsverpflichtung gegenüber Dritten bilanziell festgelegt ist. In der Handelsbilanz wird Fremdkapital nach § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) als Teil der Passivseite ausgewiesen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme dieser Finanzierungsform besteht für Unternehmen nicht grundsätzlich.

Abzugrenzen ist Fremdkapital von:

  • Eigenkapital, das keine Rückzahlungsverpflichtung und eine Gewinnbeteiligung vermittelt

Die Einordnung beeinflusst Kennzahlen, Zinsaufwendungen, Liquiditätsplanung und Informationsrechte betrieblicher Interessenvertretungen im Jahresabschluss.