Freizeichnungsklausel

In Kürze

Die Freizeichnungsklausel dient der Begrenzung oder dem Ausschluss vertraglicher Haftung. Sie wird regelmäßig in vorformulierten Vertragsbedingungen verwendet.

Definition

Freizeichnungsklausel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine vertragliche Regelung, durch die eine Partei ihre Haftung ganz oder teilweise ausschließt.

Typischerweise erfasst die Freizeichnungsklausel Schadensersatz-, Gewährleistungs- oder Bindungsfolgen aus bestimmten Pflichtverletzungen.

Eine Freizeichnungsklausel liegt vor, wenn der Ausschluss oder die Einschränkung von Verantwortlichkeit eindeutig und vorab festgelegt ist.

Die Verwendung setzt voraus, dass Inhalt, Reichweite und Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung klar bestimmt sind.

In Arbeits- und Dienstverträgen unterliegt die Freizeichnungsklausel der Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der unangemessene Benachteiligungen verbietet.

Die Freizeichnungsklausel ist unwirksam, soweit zwingende Haftungstatbestände oder Kardinalpflichten betroffen sind.

Abzugrenzen ist sie von einer bloßen Haftungsbegrenzung, die einen Anspruch dem Grunde nach bestehen lässt.

Die Freizeichnungsklausel hat praktische Bedeutung für die Risikoverteilung bei vertraglichen Leistungsbeziehungen.