Freiwilligkeitsvorbehalt

In Kürze

Der Freiwilligkeitsvorbehalt dient dem Ausschluss künftiger Ansprüche auf bestimmte Arbeitgeberleistungen. Er wirkt nur, wenn er klar formuliert und rechtlich zulässig ist.

Definition

Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Erklärung des Arbeitgebers, durch die ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen ausgeschlossen wird.

Der Freiwilligkeitsvorbehalt betrifft regelmäßig zusätzliche Leistungen neben dem laufenden Arbeitsentgelt ohne synallagmatischen Charakter. Er liegt vor, wenn eindeutig festgelegt ist, dass die Leistung ohne Bindungswillen erfolgt.

Die Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorbehalt transparent, klar und widerspruchsfrei formuliert ist.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Freiwilligkeitsvorbehalt begründet keinen Anspruch auf die Leistung für vergangene oder zukünftige Bezugszeiträume.

Abzugrenzen ist der Freiwilligkeitsvorbehalt von einem Widerrufsvorbehalt, der einen bestehenden Anspruch voraussetzt.

Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist praxisrelevant zur Vermeidung des Entstehens betrieblicher Übung bei Sonderzahlungen.