Firmenkonto

In Kürze

Ein Firmenkonto dient der Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs eines Unternehmens. Es ermöglicht die formale Trennung zwischen privaten und betrieblichen Geldflüssen.

Definition

Der Begriff Firmenkonto ist zivilrechtlich und bezeichnet ein Konto bei einem Kreditinstitut zur Abwicklung betriebsbezogener Zahlungsvorgänge eines Unternehmens.

Ein Firmenkonto dient der organisatorischen und rechnerischen Trennung geschäftlicher Geldbewegungen von privaten Finanztransaktionen. Es liegt vor, wenn das Konto objektiv dem Unternehmen zugeordnet und überwiegend geschäftlich genutzt ist.

Die Führung des Firmenkontos ist gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, es sei denn, besondere gesellschaftsrechtliche Einzahlungspflichten bestehen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 7 Absatz 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Das Firmenkonto begründet keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche oder bankvertragliche Sonderkonditionen.

Abzugrenzen ist das Firmenkonto von:

  • dem Privatkonto, das dem allgemeinen Zahlungsverkehr einer natürlichen Person dient

In der Praxis erleichtert das Firmenkonto die Buchführung, Zahlungsüberwachung und nachvollziehbare Zuordnung betrieblicher Einnahmen und Ausgaben.