In Kürze
Ein Firmentarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen auf Unternehmensebene durch Tarifvertrag. Er gilt nur für das betroffene Unternehmen und die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse.
Definition
Ein Firmentarifvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für kollektive Regelungen zwischen Gewerkschaft und einzelner Arbeitgeberseite. Er wird unmittelbar für ein bestimmtes Unternehmen abgeschlossen.
Der Abschluss erfolgt durch eine tariffähige Gewerkschaft und einen einzelnen Arbeitgeber als Tarifvertragspartei. Vorausgesetzt ist eine wirksame Tarifzuständigkeit beider Parteien sowie ein schriftlicher Tarifvertrag.
Der sachliche Regelungsinhalt umfasst Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen des Betriebs. Die normative Wirkung tritt kraft Tarifbindung ein und ersetzt entgegenstehende individualvertragliche Regelungen.
Der Firmentarifvertrag wirkt normativ auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse und entfaltet schuldrechtliche Pflichten zwischen Parteien.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz (TVG)
- § 2 Absatz 1 TVG
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Firmentarifvertrags besteht für Arbeitgeber oder Gewerkschaften nicht.
Gegenüber einem Verbandstarifvertrag stellt er die speziellere Regelungsebene mit Vorrang für das betroffene Unternehmen dar.
In der Praxis ermöglicht der Firmentarifvertrag unternehmensbezogene Arbeitsbedingungen innerhalb des tarifrechtlichen Ordnungsrahmens.