Freiheitsstrafe

In Kürze

Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion mit Entzug der persönlichen Bewegungsfreiheit. Sie wird zeitig oder lebenslang verhängt und unterliegt gesetzlichen Vollstreckungsregeln.

Definition

Freiheitsstrafe ist ein strafrechtlicher Begriff, der eine vom Strafgericht verhängte Sanktion durch zeitweisen oder lebenslangen Entzug der persönlichen Freiheit bezeichnet.

Die Freiheitsstrafe liegt vor, wenn der Verurteilte zur Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt verpflichtet ist. Sie wird als zeitige oder lebenslange Freiheitsentziehung ausgesprochen.

Die zeitige Freiheitsstrafe setzt ein Mindestmaß von einem Monat und ein Höchstmaß von fünfzehn Jahren voraus. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nur zulässig, wenn sie im jeweiligen Straftatbestand ausdrücklich vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 38 Strafgesetzbuch (StGB) für Art und Dauer
  • § 57a Strafgesetzbuch (StGB) für die Aussetzung des Strafrestes lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung

Die Freiheitsstrafe begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung ohne gesetzlich geregelte Voraussetzungen.

Abzugrenzen ist die Freiheitsstrafe von der Geldstrafe, bei der kein unmittelbarer Freiheitsentzug angeordnet wird.

Die Freiheitsstrafe besitzt erhebliche Praxisrelevanz für Strafzumessung, Vollstreckung und Bewährungsentscheidungen.