Feuerschutzsteuer

In Kürze

Die Feuerschutzsteuer ist eine zweckgebundene Steuer auf bestimmte Versicherungsbeiträge. Sie dient der Finanzierung des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerlöschwesens.

Definition

Die Feuerschutzsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff für eine besondere Verkehrssteuer auf Entgelte aus bestimmten Feuer- und Sachversicherungen. Sie knüpft objektiv an Versicherungsbeiträge für Risiken aus Feuer- und Brandschäden an.

Tatbestandlich ist erforderlich, dass ein Versicherungsentgelt aus einem steuerpflichtigen Versicherungszweig vereinnahmt wird. Steuerschuldner ist der Versicherer, der die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers abführt.

Die Bemessungsgrundlage ist ein gesetzlich bestimmter Anteil des Versicherungsentgelts ohne Versicherungssteuer. Die Erhebung erfolgt nach festen Steuersätzen, die je nach Versicherungsart unterschiedlich ausgestaltet sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG)
  • Versicherungsteuergesetz (VersStG)

Das Steueraufkommen steht den Ländern zu und ist für Zwecke des Brandschutzes vorgesehen. Die Feuerschutzsteuer begründet keine unmittelbare Steuerzahlungspflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der Finanzverwaltung.

Abzugrenzen ist die Feuerschutzsteuer von:

  • der allgemeinen Versicherungsteuer, die unabhängig von einem brandschutzbezogenen Verwendungszweck erhoben wird

In der Praxis beeinflusst die Feuerschutzsteuer die Prämienkalkulation bei feuerversicherungsbezogenen Versicherungsverträgen.