Festwert

In Kürze

Der Festwert ist eine Bewertungsvereinfachung im Jahresabschluss: Bestimmte Wirtschaftsgüter werden dauerhaft mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt. Er steht für den sogenannten „eisernen Bestand" eines Unternehmens.

Definition

Grundsätzlich muss jedes Wirtschaftsgut im Unternehmen einzeln bewertet werden. Der Festwert ist eine gesetzlich erlaubte Ausnahme davon. Er darf angewendet werden, wenn der Bestand eines Wirtschaftsguts in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßig ersetzt wird und für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Als Faustregel gilt: Der Gesamtwert der im Festwert enthaltenen Gegenstände sollte 5 % der Bilanzsumme nicht übersteigen. Typische Beispiele sind maschinengebundene Werkzeuge, Gerüst- und Schalungsteile im Baugewerbe sowie Geschirr oder Wäsche im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Nicht zulässig ist der Festwert für Waren, fertige oder unfertige Erzeugnisse sowie für Rohstoffe, die starken Preisschwankungen unterliegen. Sein Zweck ist ausschließlich die Vereinfachung von Inventur und Bewertung — nicht der Ausgleich von Wertschwankungen (Richtlinie 36 Abs. 4 EStR).

Ein wichtiger praktischer Vorteil: Statt jährlich muss bei einem Festwert in der Regel nur alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) durchgeführt werden (§ 240 Abs. 3 HGB).

Nach dieser Bestandsaufnahme gelten folgende Regeln für die Anpassung des Festwerts:

  • Werterhöhung bis 10 %: Der bisherige Festwert darf beibehalten werden.
  • Werterhöhung über 10 %: Der Festwert muss auf den neuen, höheren Wert angehoben werden.
  • Wertminderung: Der niedrigere Wert ist als neuer Festwert anzusetzen.

Solange der Festwert unverändert bleibt, werden Neuzugänge nicht als Anschaffungskosten in der Bilanz aktiviert, sondern sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.