Freiberufler

In Kürze

Freiberufler bezeichnet selbständig tätige Personen mit gesetzlich definierter Berufsausübung außerhalb eines Gewerbebetriebs. Der Status ist steuerrechtlich geprägt und arbeitsrechtlich abzugrenzen.

Definition

Freiberufler ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der selbständig ausgeübte Tätigkeiten bestimmter Berufsgruppen ohne Gewerbebetrieb beschreibt. Der Status erfasst persönlich, eigenverantwortlich und fachlich qualifiziert ausgeübte Leistungen höherer Art außerhalb abhängiger Beschäftigung.

Tatbestandlich liegt Freiberufler vor, wenn die Tätigkeit wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch geprägt und selbständig organisiert ist. Maßgeblich ist die gesetzliche Zuordnung nach:

  • § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht und sind nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Der Status ist vom Arbeitnehmer abzugrenzen, da keine persönliche Abhängigkeit oder Eingliederung in fremde Arbeitsorganisationen besteht.

In der Praxis beeinflusst der Status des Freiberuflers die steuerliche Behandlung, sozialversicherungsrechtliche Prüfung und vertragliche Einordnung dauerhaft.