In Kürze
Flexible Arbeitszeit bezeichnet eine variable Gestaltung von Beginn, Ende oder Verteilung der Arbeitszeit — abweichend von starr festgelegten Arbeitszeiten. Rund 75 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten bereits in irgendeiner Form mit flexiblen Arbeitszeitmodellen.
Definition
Flexible Arbeitszeit ist ein Oberbegriff für verschiedene Arbeitszeitmodelle, bei denen die zeitliche Lage oder Verteilung der Arbeitszeit variabel festgelegt wird. Dazu gehören unter anderem Gleitzeit, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Lebensarbeitszeit und Schichtarbeit.
Die geschuldete Arbeitszeitmenge bleibt dabei grundsätzlich unverändert und ist durch das Arbeitszeitrecht begrenzt. Flexible Arbeitszeit kann tägliche, wöchentliche oder längerfristige Bezugszeiträume umfassen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das Modell vor allem mehr Spielraum bei der Alltagsgestaltung. Die einfachste Form ist die Gleitzeit: Sie erlaubt es, innerhalb festgelegter Zeitkorridore früher oder später zu beginnen und aufzuhören, solange eine Kernarbeitszeit eingehalten wird.
Für Arbeitgeber ermöglicht flexible Arbeitszeit eine bedarfsorientierte Steuerung — etwa in saisonalen Hochphasen mehr und in ruhigeren Zeiten weniger arbeiten zu lassen, ohne sofort Überstunden bezahlen oder Kurzarbeit anmelden zu müssen. Voraussetzung dafür ist eine funktionierende Personal- und Kapazitätsplanung im Betrieb.
Die flexibelste Lösung für beide Seiten sind Arbeitszeitkonten: Mehr- oder Wenigerstunden werden dort festgehalten und über einen Ausgleichszeitraum abgerechnet. Die monatliche Vergütung bleibt dabei in der Regel gleich, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden.
Voraussetzung für flexible Arbeitszeit ist eine verbindliche Regelung durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder — in der Praxis am häufigsten — eine Betriebsvereinbarung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung flexibler Arbeitszeit besteht nicht. Die Betriebsvereinbarung sollte mindestens folgende Punkte regeln:
- Länge und Lage der Arbeitszeit
- Ankündigungsfristen für Änderungen
- Ausgleichszeiträume für Mehr- oder Wenigerstunden
- Führung und Ausgleich von Zeitkonten
- Abgrenzung zuschlagspflichtiger Mehrarbeit
- Anrechnung von Ausfallzeiten