Finanzierungsplan

In Kürze

Ein Finanzierungsplan stellt die Herkunft und Verwendung finanzieller Mittel für ein Vorhaben systematisch dar. Er dient der strukturierten Zuordnung von Kapitalbedarf und verfügbaren Finanzierungsquellen.

Definition

Der Finanzierungsplan ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine strukturierte Darstellung, die benötigte Mittel eines Vorhabens den vorgesehenen Finanzierungsquellen zuordnet.

Ein Finanzierungsplan liegt vor, wenn Kapitalbedarf, Eigenmittel, Fremdmittel und Finanzierungskosten sachlich erfasst und betragsmäßig festgelegt sind.

Die Darstellung erfolgt projektbezogen oder unternehmensbezogen und dient der transparenten Abbildung der Gesamtfinanzierung.

Der Finanzierungsplan bildet die Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit durch interne oder externe Entscheidungsträger.

Er umfasst regelmäßig:

  • Eigenkapital
  • Fremdkapital
  • sonstige Mittel mit festgelegter Herkunft und Zweckbindung

Gesetzliche Formvorgaben bestehen für den Finanzierungsplan grundsätzlich nicht.

Abzugrenzen ist der Finanzierungsplan vom Liquiditätsplan, da dieser Zahlungsströme zeitlich und nicht strukturell abbildet.

Der Finanzierungsplan wird in der Praxis insbesondere bei Investitionen, Gründungsvorhaben und Kreditentscheidungen verwendet.