Finanzierung

In Kürze

Finanzierung bezeichnet die systematische Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel für definierte wirtschaftliche Zwecke. Sie dient der Sicherstellung von Investitionen, laufender Liquidität und nachhaltiger wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit.

Definition

Finanzierung ist ein wirtschaftsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die planmäßige Beschaffung, Bereitstellung und Verwendung von Geld- oder Kapitalmitteln zur Erfüllung bestimmter wirtschaftlicher Zwecke.

Finanzierung liegt vor, wenn Herkunft, Umfang, Dauer und Rückführung der eingesetzten Mittel sachlich festgelegt sind. Die Mittel können aus internen Quellen oder von externen Kapitalgebern stammen und rechtlich zugeordnet sein.

Finanzierung umfasst Eigenkapital, Fremdkapital oder Mischformen mit jeweils unterschiedlicher rechtlicher und bilanzieller Einordnung. Maßgeblich ist die Zuordnung der Mittel zur Passivseite der Vermögens- und Kapitalstruktur eines Rechtsträgers.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)

Finanzierung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kapitalüberlassung gegenüber Dritten.

Abzugrenzen ist die Finanzierung von der Investition, da diese die Mittelverwendung und nicht die Mittelherkunft beschreibt.

Finanzierung ist für Planung, Liquiditätssteuerung und Risikobewertung wirtschaftlicher Tätigkeiten von zentraler praktischer Bedeutung.