In Kürze
Bei einer Insolvenz müssen Gläubiger ihre offenen Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden. Wer dabei wichtige Regeln missachtet oder zu spät handelt, riskiert, sein Geld zu verlieren oder Kosten zu tragen.
Definition
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Schritt, mit dem ein Gläubiger im Insolvenzverfahren seine offene Forderung gegenüber dem Schuldner geltend macht. Dabei müssen zwingend der Grund und der Betrag der Forderung angegeben werden.
Eine besondere Rolle spielen Forderungen, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners beruhen — zum Beispiel hinterzogene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Solche Forderungen müssen ausdrücklich und mit beweisfähigen Angaben gesondert angemeldet werden. Der Fälligkeitszeitpunkt für Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich aus § 23 SGB IV.
Wird diese besondere Anmeldung unterlassen, gilt die Forderung als von einer eventuell erteilten Restschuldbefreiung erfasst — der Gläubiger geht dann leer aus. Meldet das Gericht die Forderung ordnungsgemäß an, informiert es den Schuldner und weist ihn auf sein Widerspruchsrecht hin. Eine anerkannte Forderung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil.
Verspätete Anmeldung
Wer seine Forderung zu spät anmeldet, riskiert zusätzliche Kosten. Im Normalfall fällt eine nachträgliche Prüffeststellungsgebühr von 15,00 EUR an. Ist ein eigener Prüfungstermin nötig, können nach § 11 InsO deutlich höhere Kosten entstehen:
- Kosten des Insolvenzverwalters
- Kosten des Schuldners
- Pauschale je Gläubiger
- Eigene Kosten des säumigen Gläubigers
- Kosten für Veröffentlichung und individuelle Ladungen
Ob eine verspätete Anmeldung trotz dieser Kosten noch wirtschaftlich sinnvoll ist, muss der Gläubiger im Einzelfall selbst abwägen.