In Kürze
Fonds bezeichnet einen gebündelten Vermögensbestand für einen bestimmten Zweck. Der Begriff wird überwiegend für kollektiv verwaltete Kapitalanlagen verwendet.
Definition
Fonds ist ein rechtlicher Begriff für einen zweckgebundenen Vermögensbestand. Er beschreibt Vermögenswerte, die von mehreren Anlegern gemeinsam gehalten und verwaltet werden.
Ein Fonds liegt vor, wenn Geld oder Vermögensgegenstände einem festgelegten Anlage- oder Verwendungszweck zugeordnet sind. Die Verwaltung erfolgt regelmäßig getrennt vom Vermögen der verwaltenden Institution oder Person.
Fonds setzt voraus, dass das eingebrachte Kapital rechtlich als Sondervermögen abgegrenzt ist.
Rechtsgrundlage ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), insbesondere hinsichtlich des Sondervermögens.
Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Rendite oder Werterhaltung.
Abzugrenzen ist der Fonds von:
- allgemeinen Rücklagen
- Haushaltsmitteln, die keiner spezialgesetzlichen Vermögenstrennung unterliegen
Fonds ist in der Praxis relevant für:
- kollektive Kapitalanlagen
- betriebliche Vorsorgelösungen
- institutionelle Vermögensverwaltung